Angebot

Wir bieten folgende Leistungen an:

Soziale Gruppenarbeit (§ 29 KJHG)

ist besonders geeignet für Schulkinder und Jugendliche, die eine Unterstützung des sozialen Lernens in einer kleinen Gruppe erfahren sollen. Die Teilnahme an dieser Maßnahme ermöglicht ihnen die Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen.

Erziehungsbeistand/ Betreuungshelfer (§ 30 KJHG)

hilft Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und Konfliktsituationen. Diese Hilfe ist am einzelnen jungen Menschen orientiert, schließt jedoch begleitende Elternarbeit ein.

Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 KJHG)

soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung ihrer Alltagsprobleme, bei der Lösung ihrer Konflikte und Krisen, sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 KJHG)

richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige in schwierigen Lebenssituationen, die eine umfassende sozialpädagogische Betreuung benötigen.

Begleiteter Umgang (§ 1684 BGB und § 18 KJHG)

dient der Durch- und Umsetzung des Umgangsrechts der Kinder, deren Eltern getrennt (geschieden) leben. Einen großen Stellenwert haben hier beratende Elterngespräche.

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